Liebe Mitglieder der EWTO-Akademie Mittelrhein,
seit heute gilt die 29. CoBeLVO mit der neuen 2GPlus-Regelung, siehe folgende grafische Übersicht (Quelle: https://corona.rlp.de):
- Teilnahme nur für „Imunisierte“, d.h. Personen mit Nachweis über
- vollständigen Impfschutz
- Genesung nach Covid-Erkrankung (nicht älter als 6 Monate)
- ZUSÄTZLICH verpflichtend: tagesaktueller Testnachweis (jeweils nicht älter als 24h) eines
- offiziellen negativen PoG-Antigen-Schnelltests von einem Testzentrum oder
- offiziellen PCR-Tests von einem Testzentrum oder
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht (Modalitäten dazu siehe unten!)
- AUSNAHME: Testpflicht entfällt für „Geboosterte“, also solche, die eine 3. Impfung bereits hinter sich haben.
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